Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie vereinheitlicht EU-weit die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen.
Ziel ist es, einerseits den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sicher zu stellen und andererseits den freien Datenverkehr dieser Daten innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten.
Ab Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für alle Unternehmen und Behörden. Ein umstrittener aber wesentlicher Bestandteil der DSGVO ist die Möglichkeit zur Verhängung schmerzhafter Bußgelder von bis 20 Mio. EUR bzw. bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Erstmals können die Datenschutzaufsichtsbehörden künftig durchsetzbare Anordnungen und Bußgelder nicht nur gegen private Unternehmen, sondern auch gegenüber Behörden erlassen, wenn das im nationalen Recht vorgesehen ist.
Zusätzlich ist ab einer bestimmten Organisationsgröße die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten als Kontrollorgan vorgeschrieben.
Die DSGVO führt im Erwägungsgrund (78) die Begriffe „data protection by design“ und „data protection by default“ ein, welche i.d.R. als „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ bezeichnet wird. Diese Grundsätze bedeuten, dass Ihre Datenverarbeitungs-Systeme von vorneherein darauf entworfen und ausgerichtet ist (das „Design“) und die Voreinstellungen so ausgewählt sei müssen („Defaults“), dass den Grundsätzen des Datenschutzes gem. der Verordnung entsprochen wird.
Wie schützen Sie sich und was müssen Sie tun?
hahninfotec kann Ihnen durch ein dokumentiertes Vorgehen dabei helfen, die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Sprechen Sie uns an!
0 Comments Leave a comment